Diese Homepage stellt den von den Ländern eingerichteten unabhängigen Fachbeirat Glücksspielsucht vor und informiert über seine Mitglieder, Aufgaben und Empfehlungen.
Mit dem am 1. Januar 2008 in ganz Deutschland übereinstimmend in Kraft getretenen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV) wurde das Glücksspielrecht in Deutschland auf Grund von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Grundsatzurteil vom 28. März 2006 (NJW 2006, 1261 ff.) neu geregelt.
Zu der Neuregelung gehört, dass die Länder die ordnungsrechtliche Aufgabe haben, zur Erreichung der Ziele des GlüStV (§ 1) ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen. Dabei werden sie von einem Fachbeirat beraten, der sich aus Experten der Glücksspielsucht zusammensetzt (10 Abs. 1 GlüStV).
Der Fachbeirat besteht aus sieben Mitgliedern. Er ist so zusammengesetzt, dass Persönlichkeiten mit ausgewiesener Erfahrung und Fachwissen in den Bereichen Suchtforschung und -prävention, Suchthilfe einschließlich Selbsthilfe sowie Jugendhilfe und Jugendschutz angemessen vertreten sind und juristischer Sachverstand, insbesondere in den Fragen des Glücksspielrechts und des Jugendschutzes, genutzt werden kann.
Die Mitglieder des Fachbeirats wurden auf gemeinsamen Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchtherapie e.V. (DG Sucht), der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) und des Fachverbands Glücksspielsucht e.V. (fags) vom amtierenden Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Ministerpräsident Roland Koch, Wiesbaden, mit Wirkung vom 1. Januar 2008 berufen.
Ziele des Glücksspielstaatsvertrags sind
- das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
- das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern,
- den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
- sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.